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Patientenverfügung

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legen Sie Ihren Willen für den Fall fest, dass Sie im Verlauf einer schweren Krankheit nicht mehr selbst über die Behandlung entscheiden können.

Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich, es empfiehlt sich allerdings, diese Patientenverfügung alle zwei Jahre mit Unterschrift und Datum zu bestätigen sowie bei den Angehörigen, dem Hausarzt und gegebenenfalls der Heimleitung eine Kopie zu hinterlegen. Wichtig ist zudem, dass eine neutrale Person (Notar, Hausarzt etc.) jederzeit bezeugt, dass der Verfasser der Verfügung zum Zeitpunkt seiner Abfassung im “Vollbesitz der geistigen Kräfte” war.

Zur Patientenverfügung gehört die Vorsorgevollmacht für einen sogenannten Patientenanwalt. Dieser vertritt rechtlich den Patienten auch in Fragen von Lebensgefährdung und Unterbringung, wenn der Patient – vollständig oder teilweise – nicht mehr einsichtsfähig ist.

Der Gesetzgeber zielt mit dem neuen Betreuungsrechtsänderungsgesetz darauf ab, diesen Vorsorgemaßnahmen eine rechtskräftige Bedeutung zu geben. Auch die Bundesärztekammer rät dazu, persönliche Vorsorge mit Hilfe einer Patientenverfügung zu treffen.

Für spezielle Fragen hinsichtlich der Patientenverfügung (Abfassung, Formulierung, Rechtsverbindlichkeit etc.) setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

 

 

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Was kann ich in einer Bestattungsvorsorge festhalten?

Unter anderem Bestattungsart, Ablauf, Musik, Trauerfeier, Grabwahl und finanzielle Absicherung. Wir beraten Sie persönlich und ohne Zeitdruck.

Kann ich meine Vorsorge später ändern?

Ja. Wünsche und Lebensumstände können sich ändern. Eine bestehende Vorsorgeregelung lässt sich gemeinsam prüfen und anpassen.

Wie kann die Finanzierung abgesichert werden?

Je nach Situation kommen eine Treuhandlösung oder eine Sterbegeldversicherung infrage. Wir erläutern transparent die jeweiligen Möglichkeiten.