Bestattungshaus Camps

Testament

Testament

Mit einem Testament kann die gesetzliche Erbfolge, mit Ausnahme feststehender Pflichtanteile,außer Kraft gesetzt werden. Das öffentliche Testament wird von einem Notar errichtet. Dabei kann der Erblasser seinen letzten Willen mündlich erklären oder eine, offene oder verschlossene, Schrift mit der Erklärung überreichen, dass sie seinen letzten Willen enthalte. Das eigenhändige Testament wird ohne Hinzuziehung eines Notars allein durch eine vom Erblasser eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichtet.


Die Form

Ein Testament muss handschriftlich und eigenhändig erstellt sein. Sinnvoll ist es meist, einen Anwalt oder Notar zu Rate zu ziehen.

 

 

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Was kann ich in einer Bestattungsvorsorge festhalten?

Unter anderem Bestattungsart, Ablauf, Musik, Trauerfeier, Grabwahl und finanzielle Absicherung. Wir beraten Sie persönlich und ohne Zeitdruck.

Kann ich meine Vorsorge später ändern?

Ja. Wünsche und Lebensumstände können sich ändern. Eine bestehende Vorsorgeregelung lässt sich gemeinsam prüfen und anpassen.

Wie kann die Finanzierung abgesichert werden?

Je nach Situation kommen eine Treuhandlösung oder eine Sterbegeldversicherung infrage. Wir erläutern transparent die jeweiligen Möglichkeiten.